Die Kölner Stimmen – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag mit den Kölner Stimmen kommt durch Übermittlung des Kundenauftrags per Mail bzw. durch die Zusendung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax oder Brief oder durch eine Auftragsbestätigung der Kölner Stimmen an den Kunden per Fax, Brief oder Mail zustande.
2. Zusammenarbeit
1. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über sämtliche vertragliche Abläufe und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich.
2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen den Kölner Stimmen unverzüglich mitzuteilen.
3. Leistungen der Kölner Stimmen
1. Die Kölner Stimmen übernehmen die vertragsgemäße Beratung und Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen.
4. Aufgaben und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kölner Stimmen mit allen notwendigen Informationen versorgt sind. Eine Haftung der Kölner Stimmen für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Informationen durch den Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.
2. Punkt 1 gilt ebenfalls für Schäden, die aufgrund fehlender oder fehlerhafter Materialien entstehen, für deren Beschaffung, bzw. Bereitstellung der Kunde verantwortlich ist.
3. Im Falle eines durch die Kölner Stimmen unverschuldeten Datenverlusts hat der Kunde auf Verlangen alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
4. Der Kunde ist im Rahmen der Auftragsabwicklung verpflichtet, regelmäßig seine Mails abzurufen und innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf Rückfragen zu reagieren. Die Kölner Stimmenhaften nicht für Schäden, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen entstehen, die der Kunde verschuldet hat.
5. Soweit der Kunde die Durchführung einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert, ist er verpflichtet, die Kölner Stimmen von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der sich aus den stornierten Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem haben die Kölner Stimmen Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und erbrachten Leistungen sowie eine Entschädigungszahlung (Ausfallhonorar) in Höhe von 50 Prozent bis sechs Wochen vor Veranstaltung, 75 Prozent bis zwei Wochen vor Veranstaltung und 100 Prozent bei kurzfristigeren Absagen für die bereits beauftragten aber noch nicht durchgeführten Dienstleistungen.
8. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten derart, dass den Kölner Stimmen eine erfolgreiche Auftragsdurchführung nicht mehr möglich erscheint, so sind die Kölner Stimmen nach Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage einseitig zu beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen nach ihren gültigen Stundensätzen bzw. zu den vereinbarten Konditionen abzurechnen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Aufträge auf Erfolgsbasis.
9. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
5. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit den Kölner Stimmen Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.
6. Termine
1. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden haben die Kölner Stimmen nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Handelt es sich bei dem zu bearbeitenden Projekt um ein sogenanntes Fixgeschäft, bei dem die Leistung nach einem bestimmten Zeitpunkt für den Auftraggeber sinnlos geworden ist, haften die Kölner Stimmen nicht für daraus resultierende Schäden.
7. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Kölner Stimmen tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Wenn aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten die Kölner Stimmen ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann, haftet der Kunde und nicht die Kölner Stimmen.
8. Leistungsänderungen
1. Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
2. Nach Prüfung des Änderungswunsches werden die Kölner Stimmen dem Kunden die Auswirkungen auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Diese Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
3. Eine von beiden Parteien gemeinschaftlich beschlossene Änderung des Vertragsgegenstandes bedarf der Schriftform und ist dem Vertrag als Nachtrag bzw. Zusatz anzufügen.
4. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
5. Die Kölner Stimmen sind berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
9. Vergütung und Zahlung/Eigentumsvorbehalt
1. Die Angebote der Kölner Stimmen erfolgen auf Grundlage der jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Kölner Stimmen sind berechtigt, die Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.
2. Hat der Kunde kein Angebot der Kölner Stimmen gefordert, so hat er den angefallenen Aufwand entsprechend den jeweils gültigen Vergütungssätzen der Kölner Stimmen zu vergüten. Auf Wunsch erhält der Kunde zudem einen detaillierten Bericht über den angefallenen Aufwand auf Seiten der Kölner Stimmen.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Erfüllung des Auftrags. Im Rahmen längerfristiger, individueller Betreuung auf der Grundlage einer zuvor erstellten Konzeption erfolgt die Rechnungsstellung monatlich oder es werden Teilzahlungen beim Erreichen vorher definierter Zwischenschritte schriftlich vereinbart. Bei Stillstand des Projektes von mehr als einem Monat, der durch den Kunden verursacht wird, sind die Kölner Stimmen berechtigt, eine Zwischenrechnung in Höhe des bis dato angefallenen Aufwandes zu erstellen.
4. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu begleichen, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum. Ohne gesonderte Absprache werden weder Skonti, Boni noch Rabatte genehmigt.
5. Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behalten sich die Kölner Stimmen vor, keine weitere Leistung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszuführen. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine solche Verzögerung entstehen, haften die Kölner Stimmen nicht.
6. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Aufzeichnungen von Moderationen der Kölner Stimmen müssen im Vorfeld abgestimmt und genehmigt werden. Ohne Genehmigung darf keine Weiterverbreitung der Moderationen erfolgen.
10. Haftung
1. Die Kölner Stimmen haften nicht für die muster-, patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen.
5. Die Kölner Stimmen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften Kölner Stimmen nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Alle Versendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten und zum Nachteil der Erfüllungsgehilfen der Kölner Stimmen.
11. Geheimhaltung
1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder den Dritten bereits bekannt sind. Davon ausgeschlossen sind die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
3. Die Kölner Stimmen verpflichten sich, sämtliche durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten, soweit gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
5. Sämtliche Veröffentlichungen, unabhängig davon auf welchem Kommunikationsweg, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.
12. Sonstiges
1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Die Kölner Stimmen dürfen den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Ferner dürfen die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergegeben oder es darf auf sie hingewiesen werden, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
13. Schlussbestimmungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der gerichtliche Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln, dem Sitz der Kölner Stimmen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
(Stand 01.05.2016)